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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §44 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/11/0191 E 26. Juni 1997 RS 1Stammrechtssatz
Die tatsächliche Unmöglichkeit der Erfüllung einer dem Verpflichteten auferlegten unvertretbaren Leistung (hier: Ablieferung der Kennzeichentafeln) bewirkt die Unzulässigkeit der Vollstreckung iSd § 10 Abs 2 Z 1 VVG (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0015). Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete oder ein Dritter (hier der Käufer des Kraftfahrzeuges) die Unmöglichkeit der Leistung durch rechtswidriges Verhalten herbeigeführt haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003110238.X01Im RIS seit
24.06.2004