RS Vwgh 2004/5/25 2000/15/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Ein Rechtssatz dahingehend, es dürfe nur geschätzt werden, wenn die 10 %-Grenze (Kalkulationsdifferenz von Gesamtumsatz) überschritten sei, lässt sich der Judikatur nicht entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150185.X01

Im RIS seit

02.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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