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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Ein Rechtssatz dahingehend, es dürfe nur geschätzt werden, wenn die 10 %-Grenze (Kalkulationsdifferenz von Gesamtumsatz) überschritten sei, lässt sich der Judikatur nicht entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150185.X01Im RIS seit
02.07.2004Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009