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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat im E 21.9.1993, 92/08/0098, ausgesprochen, dass die Beitragsfreiheit im Sinne des § 49 Abs. 3 Z. 20 ASVG für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte nur dann eintritt, wenn die Beförderung durch den Arbeitgeber erfolgt, nicht aber auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in firmeneigenes Kraftfahrzeug zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.
Schlagworte
Entgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080229.X02Im RIS seit
02.07.2004Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009