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L4 Innere VerwaltungNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einerProstitutionsverordnung mangels Eingriffs in die Rechtssphäre derAntragstellerin infolge Änderung der VerordnungRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der ProstitutionsV des Gemeinderates der Gemeinde St. Florian am Inn vom 11.10.93 zur Gänze.
Die Verordnung wurde mit In-Kraft-Treten der Verordnung des Gemeinderates vom 25.10.01 (hins der Strafdrohung) geändert. Ein Eingriff in die Rechtssphäre der Antragstellerin könnte sich aber nur durch die Prostitutionsverordnung in der nunmehr geltenden Fassung ergeben, weshalb das Aufhebungsbegehren gegen die Prostitutionsverordnung in der novellierten Fassung und nicht gegen die Verordnung in der Stammfassung zu richten gewesen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Prostitution, Novellierung,Verwaltungsstrafrecht, StrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:V42.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010