RS Vwgh 2004/5/26 2001/08/0051

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §79 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/08/0055

Rechtssatz

Das ex-lege Erlöschen der freiwilligen Versicherung und die Wahrnehmung dieses Umstandes durch eine rückwirkende Einbeziehung in die Pflichtversicherung schließen einander nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080051.X03

Im RIS seit

14.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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