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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §9;Rechtssatz
Eine Verbindlichkeitsrückstellung darf nicht gebildet werden, wenn sich die ungewisse Verpflichtung auf aktivierungspflichtige Aufwendungen bezieht. Künftige Abschreibung darf nicht im Wege der Rückstellung vorweggenommen werden (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 9 Tz 44 und insbesondere Tz 68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140261.X01Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009