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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Kennzeichnend für Aufwandsrückstellungen ist, dass keine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht und in der Regel keine wirtschaftliche Veranlassung des Aufwandes vor dem Bilanzstichtag gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140181.X02Im RIS seit
17.06.2004