RS Vwgh 2004/5/26 2000/14/0181

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;
EStG 1988 §5 Abs1;
EStG 1988 §9 idF 1993/818;

Rechtssatz

Kennzeichnend für Aufwandsrückstellungen ist, dass keine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht und in der Regel keine wirtschaftliche Veranlassung des Aufwandes vor dem Bilanzstichtag gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140181.X02

Im RIS seit

17.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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