RS Vwgh 2004/5/26 2001/14/0040

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Jänner 2004, 2001/14/0004, kommt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 (entgegen anders lautender erlassmäßiger Aussage) grundsätzlich auch dann zum Tragen, wenn in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer eine Bürokraft beschäftigt wird. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die zu Büroarbeiten herangezogene Dienstnehmerin als "familienfremd" anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140040.X01

Im RIS seit

22.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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