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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Jänner 2004, 2001/14/0004, kommt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 idF BGBl. Nr. 201/1996 (entgegen anders lautender erlassmäßiger Aussage) grundsätzlich auch dann zum Tragen, wenn in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer eine Bürokraft beschäftigt wird. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die zu Büroarbeiten herangezogene Dienstnehmerin als "familienfremd" anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140040.X01Im RIS seit
22.06.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013