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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungendes WaffenG 1996 betreffend den Anwendungsbereich des Gesetzesmangels Möglichkeit einer Verletzung subjektiver Rechte;Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden WirkungRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §47 Abs1 Z2 lita und litb WaffenG 1996 (betr die Nichtanwendung des WaffenG auf Menschen hinsichtlich von Dienstwaffen).
Eine Regelung über den Anwendungsbereich des Waffengesetzes ist von vornherein nicht geeignet, subjektive Rechte zu verletzen.
Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung; keine analoge Anwendung des §85 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Waffenrecht, Rechte subjektive öffentliche,Geltungsbereich (persönlicher) eines Gesetzes, VfGH / Wirkungaufschiebende, AnalogieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:G269.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010