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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Wiederbestellung (hier als Vorstandsmitglied einer AG) "nicht gewiss", begründet dies eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht, zumal der Fortbestand privatrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig mit einer Unsicherheit behaftet und insbesondere vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140207.X04Im RIS seit
17.06.2004