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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0213 E 31. Jänner 1995 VwSlg 14216 A/1995 RS 8 (Hier: Nichtgebrauch der vertraglich zugesicherten Berechtigung an Werbemittelverteiler, sich generell vertreten zu lassen)Stammrechtssatz
Ein festgestellter Nichtgebrauch von der einem Beschäftigten verbal eingeräumten Berechtigung, sich generell vertreten zu lassen, ist bei der (unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden) Klärung der Frage mitzuberücksichtigen, ob dem Beschäftigten auch tatsächlich rechtswirksam eine generelle Vertretungsbefugnis eingeräumt wurde, oder ob es sich hiebei nur um eine "Scheinvereinbarung" handelte (Hinweis E 25.1.1994, 92/08/0226).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080026.X04Im RIS seit
02.07.2004