RS Vwgh 2004/5/26 2002/14/0015

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293;

Rechtssatz

Alle Fehler, die bei händischen Ausfertigungen zu solchen führen, die als offenkundige Unrichtigkeiten zu bezeichnen sind, sind auch dann Unrichtigkeiten iSd § 293 BAO, wenn sich die Behörde beim technischen Vorgang der Erstellung und Ausfertigung der Bescheide einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage bedient hat. Darüber hinaus erfasst die Bestimmung auch solche Mängel, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der durch Eintragungen im Eingabebogen in Gang gesetzt wird (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2823).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140015.X02

Im RIS seit

08.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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