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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Umstände und Bedingungen einer Tätigkeit (hier: von Fleischklassifizierern), die auf allgemein geltende Vorschriften über die Berufsausübung Selbständiger und Unselbständiger zurückzuführen sind, sind für die Beurteilung, ob die konkrete Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit durchgeführt wird, nicht aussagekräftig.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080027.X04Im RIS seit
14.07.2004