Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litg;Rechtssatz
Der Wortlaut und die dargestellten Motive der Gesetzwerdung des § 16 Abs. 3 AlVG zeigen, dass nur in Ausnahmefällen familiäre Gründe als berücksichtigungswürdige Umstände für die Erteilung der Nachsicht vom Ruhen des Anspruches auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung darstellen können. (Hier: Dem Sohn das Kennenlernen seiner Großeltern zu ermöglichen, ist kein zwingender familiärer Grund iSd § 16 Abs. 3 AlVG.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080182.X04Im RIS seit
02.07.2004