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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §78 Abs1;Rechtssatz
Die Beschwerdeführerin begehrte lediglich die Berechtigung zur Durchführung von Transitfahrten; die Erteilung dieser Berechtigung ist im Hinblick auf die maßgebliche rechtliche Grundlage als selbständige Amtshandlung zu werten. Im Hinblick auf § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung kann die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der zur Durchführung einer Transitfahrt auf einer sogenannten Ökokarte aufzuklebenden Ökopunkte schon deshalb nicht Grundlage der hier in Rede stehenden Abgabe sein, weil sie im Zeitpunkt der Verleihung der Berechtigung von Transitfahrten noch nicht durchgeführt werden kann, sondern erst eine gegebenenfalls in der Zukunft stattfindende Amtshandlung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001030217.X03Im RIS seit
01.07.2004