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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass § 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG 1950 nur dahin gehend ausgelegt werden kann, dass auch dann, wenn der Eigentümer eines Grundstückes, das kein Abfindungsgrundstück ist, die Aufrechterhaltung oder Begründung einer Dienstbarkeit zu Lasten eines Abfindungsgrundstückes begehrt, im Falle einer abändernden Entscheidung des Landesagrarsenates die Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates gegeben ist. Auch in diesem Fall liegt eine Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung bei der Zusammenlegung im Sinne des § 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG 1950 vor.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Auslegung Diverses VwRallg3/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070026.X02Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008