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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AWG 1990 §15 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0116 E 21. Februar 2002 RS 4 (Hier mit Zusatz, dass die Übernahme den Tatbestand des Sammelns iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 iVm § 2 Abs 9 AWG 1990 erfüllt.)Stammrechtssatz
Der Spruch eines Straferkenntnisses gemäß § 39 Abs. 1 lit. a Z. 1 AWG 1990 ist nicht mangelhaft bestimmt, wenn sich darin das Wort "Übernahme" gefährlicher Abfälle findet, obwohl der Ausdruck weder in § 15 Abs. 1 AWG 1990 noch in § 2 Abs. 9 legcit enthalten ist. Die "Übernahme" ist nichts anderes ist als die Entgegennahme im Sinne des § 2 Abs. 9 Z. 3 AWG 1990.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070020.X02Im RIS seit
24.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008