RS Vwgh 2004/5/27 2000/07/0264

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Veröffentlicht am 27.05.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AAEV 1991 §1 Abs3 Z12;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0170 E 20. Oktober 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Zweck der auf § 32 WRG gestützten wasserrechtlichen Bewilligung einer Kanalisationsanlage (Abwasserbeseitigungsanlage) ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer, welche durch die Einbringung der gesammelten und gereinigten Wässer bewirkt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000070264.X01

Im RIS seit

28.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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