Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten stellt einen Teil der Entscheidung über die gesetzliche Abfindung im Zusammenlegungsverfahren dar (Hinweis E 26.2.1987, 86/07/0270). Eine Berufung, die sich gegen die Aufrechterhaltung, Neubegründung oder Auflassung von Grunddienstbarkeiten im Zusammenlegungsplan richtet, betrifft daher die Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung bei der Zusammenlegung oder Flurbereinigung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke im Sinne des § 7 Abs 2 Z 3 AgrBehG 1950.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete BodenreformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070026.X01Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008