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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/03/0238 E 14. November 1990 RS 2Stammrechtssatz
Ob die Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß die Version des Meldungslegers und nicht die Version des Lenkers und der von ihm angeführten Zeugen den Tatsachen entspricht, kann der VwGH in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030253.X01Im RIS seit
02.07.2004