RS Vwgh 2004/6/2 2003/13/0156

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §236 Abs2;

Rechtssatz

Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Dass in einem solchen Fall kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen ist, hat die belangte Behörde dabei zutreffend erkannt (Hinweis E 22. Februar 2000, 94/14/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130156.X01

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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