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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Absatz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Dass in einem solchen Fall kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen ist, hat die belangte Behörde dabei zutreffend erkannt (Hinweis E 22. Februar 2000, 94/14/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130156.X01Im RIS seit
09.07.2004