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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage unter Vorschreibung von Auflagen setzt voraus, dass ein Genehmigungshindernis besteht, etwa die Erwartung unzumutbarer Belästigungen der Nachbarn durch den Betrieb des zur Genehmigung beantragten Projektes, das allerdings durch die Vorschreibung zulässiger Auflagen beseitigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040123.X01Im RIS seit
01.07.2004