RS Vwgh 2004/6/2 2001/13/0229

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §149;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0230

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 149 BAO über die nach Beendigung einer abgabenbehördlichen Prüfung abzuhaltende Schlussbesprechung stellt keinen Selbstzweck dar, sondern dient der Wahrung des Parteiengehörs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001130229.X01

Im RIS seit

09.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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