RS Vwgh 2004/6/2 2002/04/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

L78000 Elektrizität
L78100 Starkstromwege
L82800 Gas
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
EnergiewirtschaftsG 1935 §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/04/0137 E 22. Mai 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Inhalt eines (positiven) Bescheides nach § 4 EnWG ist zulässigerweise die Feststellung, dass gegen das Projekt vom Standpunkt der zu wahrenden öffentlichen Interessen Einwendungen nicht oder nur unter bestimmten Auflagen zu erheben seien (Hinweis auf das E vom 22.2.2001, Zl. 2000/04/0023, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040028.X03

Im RIS seit

07.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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