Index
L78000 ElektrizitätNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/04/0137 E 22. Mai 2003 RS 1Stammrechtssatz
Inhalt eines (positiven) Bescheides nach § 4 EnWG ist zulässigerweise die Feststellung, dass gegen das Projekt vom Standpunkt der zu wahrenden öffentlichen Interessen Einwendungen nicht oder nur unter bestimmten Auflagen zu erheben seien (Hinweis auf das E vom 22.2.2001, Zl. 2000/04/0023, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040028.X03Im RIS seit
07.07.2004