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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115;Rechtssatz
Soweit sich die Beschwerdeführerin in ihr gemäß § 115 BAO und gemäß § 21 BAO gewährleisteten Rechten verletzt sieht, ist sie daran zu erinnern, dass die Verletzung von Verfahrensvorschriften als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen zählt (Hinweis B 31. März 2004, 2004/13/0034).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001130011.X01Im RIS seit
09.07.2004