RS Vwgh 2004/6/2 2003/04/0032

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §204;

Rechtssatz

Nach der Übergangsbestimmung des § 204 MinroG ist es erforderlich (Hinweis E vom 4.9.2002, Zl. 2001/04/0120), dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 ein "bestehender" Abbau vorliegt. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes genügt es nicht, dass ein "nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes genehmigter Abbau" vorliegt, sondern es muss ein tatsächlich bestehender Abbau vorliegen (arg: "für bestehende und nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes genehmigte Abbaue für mineralische Rohstoffe ...").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003040032.X01

Im RIS seit

01.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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