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58/02 EnergierechtNorm
MinroG 1999 §204;Rechtssatz
Nach der Übergangsbestimmung des § 204 MinroG ist es erforderlich (Hinweis E vom 4.9.2002, Zl. 2001/04/0120), dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 ein "bestehender" Abbau vorliegt. Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes genügt es nicht, dass ein "nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes genehmigter Abbau" vorliegt, sondern es muss ein tatsächlich bestehender Abbau vorliegen (arg: "für bestehende und nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes genehmigte Abbaue für mineralische Rohstoffe ...").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003040032.X01Im RIS seit
01.07.2004