Index
L78000 ElektrizitätNorm
AVG §13 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/04/0061 2002/04/0062Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/11/0079 E 4. Dezember 1990 RS 5 Hier: Schreiben wurde zum einen als Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz und zum anderen als (im Verfahren vor dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unzulässiger) Antrag auf Einräumung detailliert umschriebener Zwangsrechte gedeutet.Stammrechtssatz
Im Zweifel muß davon ausgegangen werden, daß ein Anspruch geltend gemacht wird, der zumindest zum Teil berechtigt sein kann, und nicht ein solcher, dem in dem betreffenden Verfahren von vornherein keine Berechtigung zukommen kann (hier:
Insolvenz-Ausfallgeld für Zinsen und nicht Zinsen aus dem noch zuzuerkenndenden Insolvenz-Ausfallgeld).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040060.X02Im RIS seit
02.07.2004