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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte eine Teilunterschutzstellung des im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Objektes als Teil eines eine Einheit bildenden Ensembles gemäß § 1 Abs. 8 DMSG. Das Vorbringen, der Bereich des Ensembles liege wirtschaftlich darnieder, bzw. es läge im öffentlichen Interesse, den Stadtteil durch Neubauten und Neugestaltungen zu beleben, ist im Unterschutzstellungsverfahren nicht entscheidungswesentlich. Auch mit dem Hinweis auf seinen geplanten Umbau und die in diesem Zusammenhang für das Objekt erwirkte Baugenehmigung vermag der Beschwerdeführer keinen für die festgestellte Teilunterschutzstellung beachtlichen Gesichtspunkt darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090113.X03Im RIS seit
07.07.2004Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011