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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;Rechtssatz
Durch das in § 61 Abs. 1 GehG 1956 idF BGBl. I Nr. 138/1997 statuierte und in seiner Fassung nach dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000 wiederum aufgegebene Erfordernis einer tatsächlichen Überschreitung durch Unterrichtserteilung sollte die Abgeltung anderer Nebenleistungen als einer Korrekturtätigkeit ausgeschlossen werden (vgl. hiezu die 885 Blg NR XX. GP, 48, wo von Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Sprechstunden und Sprechtage für Eltern, Teilnahme an Lehrerkonferenzen usw. die Rede ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120066.X04Im RIS seit
15.07.2004