RS Vwgh 2004/6/9 2003/12/0001

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Veröffentlicht am 09.06.2004
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;

Rechtssatz

Bei der Arbeitsplatz-Bewertung nach § 137 BDG 1979 ist jedenfalls auf den konkreten Arbeitsplatz abzustellen (vgl. dazu z.B. das hg. Erkenntnis vom 29. August 2000, Zl. 99/12/0144), sodass auch eine Nichtberücksichtigung von Teilbereichen dieser Tätigkeiten jedenfalls gesetzwidrig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120001.X04

Im RIS seit

03.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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