RS Vwgh 2004/6/9 2003/12/0043

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Veröffentlicht am 09.06.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;
BDG 1979 §137;
BDG 1979 §244 Abs2 idF 1994/550;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Ressorts und damit verschiedenen im Ergebnis gleich bewerteten Richtverwendungen beabsichtigt hätte. Auch können niedrigere Punktezahlen in einzelnen Wertungsbereichen durch höhere Punktezahlen in anderen Gebieten ausgeglichen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120043.X08

Im RIS seit

23.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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