RS Vwgh 2004/6/9 2004/16/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/16/0055 E 19. März 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Von einem minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Wiedereinsetzungswerber die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (Hinweis E 17. Februar 1994, 93/16/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160096.X02

Im RIS seit

07.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten