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L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
BDG 1979 §14 Abs3 impl;Rechtssatz
Zu den "dienstlichen Aufgaben" im Sinn des § 14 Abs. 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitsplatz jeweils verbundenen konkreten zur Erfüllung zugewiesenen Aufgaben, sondern auch das mit jedem Arbeitsplatz notwendiger Weise verbundene Bemühen, mit Mitarbeitern und Vorgesetzten eine korrekte und nach Möglichkeit unbelastete zwischenmenschliche Beziehung anzustreben und aufrecht zu erhalten, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu sichern (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1995, Zl. 90/12/0125).
(hier: Gemeindebeamtin, die mit der Amtsleitung im Sinn des § 78 Krnt Allg GdO 1998 betraut war)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120229.X04Im RIS seit
05.07.2004