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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Argumentiert ein Beamter, der mangels Erklärung nach § 254 Abs. 1 BDG 1979 nicht in das neue Funktionszulagenschema optiert hat, die Feststellung der A-Wertigkeit seines Arbeitsplatzes liege in seinem rechtlichen Interesse, weil die besoldungsrechtliche Stellung an die Bewertung und Zuordnung geknüpft sei, so verkennt er, dass das Gehalt im Dienstklassensystem von der Verwendungsgruppe, der Dienstklasse und der Gehaltsstufe abhängt; die beiden ersten Elemente sind im Regelfall (von der Zeitvorrückung abgesehen, die aber gleichfalls auf einer Ernennung aufbaut) durch die Ernennung (Begründung des Dienstverhältnisses, Beförderung) bestimmt, auf die ihm jedoch kein subjektives Recht zusteht. Das dritte Element hängt vom Vorrückungsstichtag ab, für die die "Bewertung" des innegehabten Arbeitsplatzes aber keine Bedeutung hat.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120102.X03Im RIS seit
11.08.2004