RS Vwgh 2004/6/15 2004/05/0052

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Veröffentlicht am 15.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
ÖkostromG 2002 §12;
ÖkostromG 2002 §13;

Rechtssatz

Nur eine exakte ziffernmäßige Feststellung der Höhe der Jahresförderung unter Bedachtnahme auf eine korrekt berechnete Kürzung auf Grund der Veränderung des Marktpreises ermöglicht die Beurteilung, ob schon nach Auszahlung von 9 Förderraten der Jahresförderungsbetrag erreicht wurde.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004050052.X06

Im RIS seit

14.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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