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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/08/0109 E 16. Juni 2004Rechtssatz
Für die Frage, ob nach dem (hier anzuwendenden) KollV der Handelsangestellten Österreichs die Umsatzprovisionen und -prämien in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen sind, müssen - bei Fehlen einer ausdrücklichen Definition der Berechnungsgrundlage - die Bestimmungen des Kollektivvertrages über die Berechnung der Sonderzahlungen in ihrem systematischen Zusammenhang untersucht werden, um allenfalls aus dem Regelungszusammenhang Rückschlüsse ziehen zu können (Hinweis E 17. März 1988, Zl. 87/08/0237).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080095.X02Im RIS seit
14.07.2004Zuletzt aktualisiert am
03.02.2014