Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;Rechtssatz
Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar. Solche Wirtschaftsgüter können nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen werden (Hinweis E 18. Dezember 2001, 98/15/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150002.X03Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013