RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0002

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Veröffentlicht am 24.06.2004
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
KStG 1988 §7 Abs2;

Beachte

Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (Hinweis Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Seite 134; Hofstätter/Reichel, Tz 78 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150002.X04

Im RIS seit

05.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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