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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §68 Abs5;Rechtssatz
Dem Erkenntnis vom 30. Jänner 1991, 90/13/0102, ist eine Aussage, wonach bei einer stundenweisen Zahlung einer Zulage hinsichtlich des Überwiegens auf die stündliche Arbeitszeit abzustellen sei, nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150066.X03Im RIS seit
05.08.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013