RS Vwgh 2004/6/28 2003/10/0277

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2004
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;
MRK Art6;

Rechtssatz

Aus Ausführungen in der Beschwerde, die herangezogenen Sachverständigen hätten die gegenständlichen Örtlichkeiten nicht erst aus Anlass des der Beschwerde zu Grunde liegenden Verwaltungsstrafverfahrens kennen gelernt, sondern bereits aus früherer (dienstlicher) Befassung gekannt, ist nicht ersichtlich, inwieweit dies verfahrensrechtliche Grundsätze verletzen sollte.

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenSachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003100277.X01

Im RIS seit

23.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten