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L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichNorm
PSchOG OÖ 1992 §47 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0150 2002/10/0151 2002/10/0152Rechtssatz
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde den Mitbeteiligten die Bewilligung zur Aufnahme in eine bestimmte Polytechnische Schule im Schuljahr 2002/2003 erteilt. Die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide waren daher in zeitlicher Hinsicht mit dem Ende des Schuljahres 2002/2003 begrenzt. Dieses Schuljahr haben die Mitbeteiligten bereits absolviert. Eine der Aufhebung der angefochtenen Bescheide allenfalls folgende inhaltliche Entscheidung über die Berufungen der Mitbeteiligten hätte im gegenwärtigen Zeitpunkt nur mehr theoretische Bedeutung (Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG).
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100149.X01Im RIS seit
19.10.2004