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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LebensmittelHygieneV 1998 §4 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Z 6 lit. a der Lebensmittelhygieneverordnung iVm Abschnitt XI des Anhanges der Lebensmittelhygieneverordnung - hier betreffend frisches Fleisch (einschließlich Faschiertes, Wild, Geflügel, Innereien, Knochen ...) hat der Inhaber oder Geschäftsführer eines Lebensmittelunternehmens die Einhaltung der diesbezüglichen Temperaturvorschriften zu gewährleisten. Wird in ein und derselben Kühleinrichtung die vorgeschriebene Temperatur nicht eingehalten, so liegt lediglich ein einziger Verstoß gegen die Bestimmungen der Lebensmittelhygiene vor, unabhängig davon, wie viele (unterschiedliche) Fleischprodukte sich in der Kühleinrichtung befinden. Die Behörde handelt daher rechtswidrig, wenn sie zwei Verstöße gegen die zitierten Verwaltungsvorschriften anlastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100043.X01Im RIS seit
29.07.2004