RS Vwgh 2004/6/28 2003/10/0277

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Veröffentlicht am 28.06.2004
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1;
MRK Art6;

Rechtssatz

Der Vorwurf, die Heranziehung von Bediensteten des Landes als Sachverständige im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat widerspreche schon per se Art. 6 EMRK, ist in dieser Form nicht haltbar (vgl. die ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit der Heranziehung von Amtssachverständigen im Lichte des Art. 6 EMRK bei Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate2, 112 ff; die Hinweise in der Beschwerde auf die Rechtsprechung des EGMR und des Verfassungsgerichtshofes zur Unzulässigkeit einer Konstruktion wie in § 48 Lebensmittelgesetz ("Anzeigegutachten") sind nicht geeignet, die eingehenden Überlegungen von Thienel, der sich mit dieser Rechtsprechung auseinander setzt, zu widerlegen).

Schlagworte

Befangenheit von SachverständigenSachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003100277.X02

Im RIS seit

23.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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