RS Vwgh 2004/6/28 2000/10/0102

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Veröffentlicht am 28.06.2004
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15204000
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

31991R2092 LebensmittelkennzeichnungsV ökologischer Landbau Art9 Abs6 litd;
31991R2092 LebensmittelkennzeichnungsV ökologischer Landbau Art9 Abs8 lita;
EURallg;
LMG 1975 §10 Abs4;

Rechtssatz

Nach Art. 9 Abs. 8 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates hat eine zugelassene Kontrollstelle der zuständigen Behörde zu Inspektionszwecken Zugang zu ihren Diensträumen und Einrichtungen zu gewähren. Schon daraus folgt das Erfordernis einer bestimmten organisatorischen Mindeststruktur der Kontrollstelle in dem Mitgliedstaat, der die Zulassung (und deren Entzug) auszusprechen hat, wie sich nicht zuletzt aus einem Vergleich mit dem im Gemeinschaftsrecht in anderen Zusammenhängen üblichen Sprachgebrauch ergibt.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000100102.X02

Im RIS seit

09.08.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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