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10/10 GrundrechteNorm
ApG 1907 §10 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es nicht rechtswidrig ist, bei der Beurteilung der Bedarfsfrage dann, wenn bereits eine Beobachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen der strittigen Apothekengründung über einen längeren Zeitraum möglich ist, auf Anzeichen der Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der bestehenden Apotheken oder auf das Fehlen solcher Anzeichen Bedacht zu nehmen, wenngleich auch dies auf das konkrete Versorgungspotential der beteiligten Apotheken bezogene Ermittlungen nicht entbehrlich macht (hier: die Apotheke des Mitbeteiligten war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Konzessionbescheides bereits etwa fünf Jahre in Betrieb).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100256.X04Im RIS seit
23.07.2004Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013