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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Erst sachverständig fundierte Feststellungen über den Charakter der erhobenen Lärmereignisse und der damit verbundenen Lärmspitzen ermöglichen eine Abklärung aus medizinischer Sicht, welche Auswirkungen diese Immissionen ihrer Art und ihrem Ausmaß nach auf den menschlichen Organismus auszuüben vermögen (Hinweis E vom 17.4.1998, Zl. 96/04/0221).
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040001.X02Im RIS seit
06.09.2004Zuletzt aktualisiert am
08.01.2010