Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags hinsichtlich der Versäumnisder Frist zur Stellung eines nachträglichen AbtretungsantragsRechtssatz
Dem Vertreter des Beschwerdeführers ist ein Verschulden seiner Kanzleimitarbeiterin nur dann anzulasten, wenn man ihm selbst Nachlässigkeit bei der Kontrolle, Überwachung oder Belehrung vorwerfen kann. Der Verfassungsgerichtshof sieht nach Lage des Falles keinen Grund, das - durch eidesstattliche Erklärung bescheinigte - Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag in Zweifel zu ziehen, dass die Fristversäumung auf einem singulären Versehen einer äußerst zuverlässigen Kanzleiangestellten beruhte. Dieses Fehlverhalten kann dem Vertreter des Beschwerdeführers nicht angelastet werden, weil aufgrund des bisherigen Arbeitsverhaltens der Kanzleikraft keine Veranlassung zu intensiver Überwachung oder Kontrolle bestand.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Abtretung, VfGH / FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B2282.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010