Index
L24004 Gemeindebedienstete OberösterreichNorm
BDG 1979 §112 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0086 E 29. April 2004 RS 2Stammrechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (Hinweis auf die E 10.3.1999, Zl. 97/09/0093, und 16.10.2001, Zl. 2001/09/0111, mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090133.X05Im RIS seit
23.07.2004