RS Vwgh 2004/6/30 2002/04/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §74 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Den Nachbarn steht ein isoliertes Recht auf Prüfung der nachteiligen Einwirkungen einer Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer gemäß § 74 Abs. 2 Z 5 GewO 1994, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums, sonstiger dinglicher Rechte oder ihrer Gesundheit bzw. von einer damit verbundenen Belästigung, nicht zu (vgl. idS zu § 74 Abs. 2 Z 4 und § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 98/04/0181, zum Brandschutz das hg. Erkenntnis vom 17. März 1998, Zl. 97/04/0211 und zur Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2003, Zl. 2002/04/0195 mwH).

Schlagworte

Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040072.X01

Im RIS seit

16.08.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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