Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Nachbarn steht ein isoliertes Recht auf Prüfung der nachteiligen Einwirkungen einer Betriebsanlage auf die Beschaffenheit der Gewässer gemäß § 74 Abs. 2 Z 5 GewO 1994, losgelöst von einer damit allenfalls verbundenen Gefährdung ihres Eigentums, sonstiger dinglicher Rechte oder ihrer Gesundheit bzw. von einer damit verbundenen Belästigung, nicht zu (vgl. idS zu § 74 Abs. 2 Z 4 und § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 98/04/0181, zum Brandschutz das hg. Erkenntnis vom 17. März 1998, Zl. 97/04/0211 und zur Begrenzung der Emissionen von Luftschadstoffen das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 2003, Zl. 2002/04/0195 mwH).
Schlagworte
GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040072.X01Im RIS seit
16.08.2004Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012