RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0120

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

L40056 Prostitution Sittlichkeitspolizei Steiermark
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
ProstG Stmk 1998 §10 Abs2 Z3;
ProstG Stmk 1998 §10;
ProstG Stmk 1998 §2 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer insgesamt betrachtet keine Sachverhaltsumstände darzulegen vermag, die für eine Betätigung der Ausländerinnen (in Form von Prostitution, Tanz und Animation) als selbstständige Unternehmerinnen sprechen würden; die Ausländerinnen sind vielmehr in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen verwendet worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090120.X01

Im RIS seit

26.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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